Produktbeschreibung
Die Abschließvorrichtung 3WA9111-0BA31 ist ein Sicherungszubehör für Offene Leistungsschalter der Serie 3WA von Siemens. Sie dient zur Verhinderung unbefugten Einschaltens durch Schlüsselbetätigung und ermöglicht sichere Schaltschrank-Abschließungen. Der Einbausatz ist für Schlösser der Hersteller FORTRESS oder CASTELL vorbereitet; das entsprechende Schloss muss vom Benutzer separat bezogen werden. Die Vorrichtung entspricht der Norm IEC 60947-2 und ist gemäß UL1066 für die Anwendung in Niederspannungsverteilungen zugelassen. Das Gerät wiegt 0,2775 kg und wird mit Verpackungsmaßen von 140 × 90 × 61 mm geliefert.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Absicherung von Schaltschränken in der Prozessautomation sowie die Zugriffsschutz-Ausstattung von Verteilern in Fertigungsanlagen, wo unbefugte Schalteingriffe ausgeschlossen werden müssen. Weitere Anwendungen finden sich in der Maschinen- und Anlagensicherheitstechnik, insbesondere bei der Kennzeichnung von Notaus-Schaltgeräten und in Ex-zonen-Schaltschränken. Das Zubehör ist eine Ersatzteil-Option zur Z-Option S05 und lässt sich werkzeuglos in bestehende 3WA-Schalter integrieren. Die RoHS-Richtlinie wird seit 01.07.2020 eingehalten.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,2780 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
140,00 × 90,00 × 61,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
SENTRON Offene Leistungsschalter 3WA3, UL1066 / IEC 60947-2 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
140,00 x 90,00 x 61,00 mm |
| Nettogewicht |
0,2775 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2020 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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