Produktbeschreibung
Die Abschließvorrichtung 3VW9727-0LB10 ist ein Sicherungszubehör für Leistungsschalter der Serie 3VA27 mit Kipphebelmechanismus. Sie wird in der OFF-Position montiert und verhindert durch ein Bügelschloss das unbefugte Einschalten von Schaltanlagen im Bedienfeld. Die Vorrichtung benötigt keinen Drehantrieb und eignet sich zur Ergänzung von IEC-Schaltern bis 1600 A. Das Gerät ist ein Ersatzteil der Produktfamilie 3VW8 und 3VW9 und erfüllt die RoHS-Richtlinie seit Juni 2017.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Sicherung von Schaltschränken in Produktionsanlagen, wo Wartungs- oder Reinigungsarbeiten durchgeführt werden, sowie die Absicherung gegen unbeabsichtigtes Hochfahren in Steuerverteilern von Förderanlagen und Verpackungsmaschinen. Weitere Anwendungen finden sich in Energieverteilern, wo mehrere Operateure Zugriff haben und nur autorisierte Personen die Anlage starten dürfen. Das Bügelschloss kann mit gängigen Vorhängeschlössern bestückt werden. Montage erfolgt ohne Werkzeug direkt am Kipphebel des Leistungsschalters. Lieferumfang: 1 Abschließvorrichtung.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,0730 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
140,00 × 90,00 × 61,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile 3VW8 und 3VW9, für IEC-Schalter 1600A |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
140,00 x 90,00 x 61,00 mm |
| Nettogewicht |
0,073 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 29.06.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
Es gibt noch keine Bewertungen.