Produktbeschreibung
Die Abschließvorrichtung 3VW9011-0BA44 ist ein Sicherheitszubehör für Niederspannungs-Leistungsschalter und dient der Sicherung der OFF-Position gegen unbefugtes Betätigen. Die Vorrichtung ist in Metallausführung gefertigt und verfügt über zwei Bügelschlösser mit Dorn-Durchmesser D=8 mm, die eine sichere Fixierung des Schalters in der ausgeschalteten Position ermöglichen. Das Zubehörteil ist speziell konzipiert für die Leistungsschalter der Baureihen 3WL10 und 3VA27 und bietet damit eine sichere Lockout-Tagout-Lösung (LOTO) im Schaltschrankbau. Die Abschließvorrichtung verhindert unbeabsichtigtes oder unbefugtes Wiedereinschalten von Maschinen während Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Schaltschränken und Verteileranlagen.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Absicherung von Wartungsarbeiten an Förderanlagen, Verpackungsmaschinen und Produktionsanlagen sowie die Sicherung von Schaltschränken in kritischen Industrieprozessen. Das Zubehör ermöglicht die konforme Umsetzung von Lockout-Tagout-Verfahren gemäß Betriebssicherheitsverordnung und trägt zur Erhöhung der Arbeitssicherheit bei. Die Metallausführung gewährleistet Langzeitstabilität und Korrosionsbeständigkeit in rauen Industrieumgebungen. Nettogewicht: 0,2 kg, Verpackungsmaße: 140 x 90 x 61 mm.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,2000 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
140,00 × 90,00 × 61,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
140,00 x 90,00 x 61,00 mm |
| Nettogewicht |
0,2 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 29.06.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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