Produktbeschreibung
Die abnehmbare Klemme 3ZY1141-2BA00 ist eine 4-polige Push-In-Klemmenverbindung für SIRIUS-Geräte im industriellen Schaltschrankbau. Sie ist ausgelegt für Leiterquerschnitte bis maximal 2 × 1,5 mm² und ermöglicht werkzeuglose Verdrahtung durch das Push-In-Verfahren. Die Klemme wird in Hutschienenmontage eingebaut und ist ohne Beschriftung ausgeführt. Das Gehäuse ist für Niederspannungsanwendungen in Schaltschränken und Steuerverteilern optimiert. Die Konstruktion entspricht den SIRIUS-Schnittstellenstandards und eignet sich für die Verbindung von bis zu vier Adern pro Pol.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Verschaltung von Steuerungseingängen und -ausgängen an SIRIUS-Schützen und Überlastrelais, die Anbindung von Hilfskontakten in Automatisierungsverteilern sowie die Sensor-Aktor-Verdrahtung in Verpackungsmaschinen und Förderanlagen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu Schraubklemmen vereinfacht die Push-In-Technik die Verdrahtung um mehrere Minuten pro Anschluss und reduziert Montagekosten. Die Lieferzeit beträgt normalerweise 3 Tage. Das Produkt ist RoHS-konform seit 01.03.2017 und unterliegt der Rücknahmepflicht gemäß Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,0130 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
90,00 × 20,00 × 8,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
90,00 x 20,00 x 8,00 mm |
| Nettogewicht |
0,013 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
6 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.03.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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