Produktbeschreibung
Der Abgangskasten BD2-AK03X-IP55 ist eine Schutzart-Erhöhung für Schienenverteiler der Serie BD2. Das Zubehörteil erhöht die Schutzart des Systems auf IP55, wodurch es vor Wasser- und Staubeinlagerung geschützt wird. Der Kasten wird direkt an Abgängen des Schienenverteilers montiert und ermöglicht den Betrieb in Schaltschränken mit erhöhten Umweltanforderungen. Mit Abmessungen von 120 x 166 x 10 mm bietet das Bauteil eine kompakte Lösung für räumlich begrenzte Installationen. Das Gewicht von nur 40 Gramm ermöglicht flexible Montagepositionen an bestehenden BD2-Verteilern.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind Maschinensteuerungen in Produktionshallen mit hoher Luftfeuchte, Anlagen in Lebensmittel- und Getränkeindustrie sowie Schaltschränke in Wasch- und Wasserbehandlungsanlagen. Der Abgangskasten wird als Einzelstück geliefert und benötigt keine zusätzliche Verdrahtung. Das Produkt erfüllt die RoHS-Anforderungen und unterliegt den geltenden Exportkontrollbestimmungen. Eine Montage während des laufenden Betriebs ist möglich, da das Zubehörteil ohne elektrotechnische Verbindungen auskommt. Mit einer Lieferzeit von etwa 15 Tagen eignet sich das Ersatzteil auch für kurzfristige Nachrüstungen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0400 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0400 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
12,00 × 16,60 × 1,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002271 |
| Produktfamilie |
– |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
15 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
120,00 x 166,00 x 10,00 mm |
| Nettogewicht |
0,04 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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