Produktbeschreibung
Der Abgangskasten BD2-AK03X/F2258-3 ist eine Ausgangseinheit für modulare Schienenverteilersysteme mit einem Bemessungsstrom von 100 A und drei Polzahl. Das Gerät dient als Abzweigpunkt für die Verteilung von Lastkreisen aus einem Hauptschienensystem in separate Verbraucherstromkreise. Die Konstruktion ist für den Einsatz in Niederspannungsschaltanlagen, Energieverteilern und Verpackungsmaschinen vorgesehen. Der Kasten wird als Einzeleinheit mit Nettogewicht 7,5 kg geliefert und weist Verpackungsabmessungen von 440 × 214 × 160 mm auf. Das System entspricht den RoHS-Richtlinien seit 01.07.2006 und erfüllt die geltenden Stoffbeschränkungen.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Schaltschrankbestückung mit mehrfachen Laststromkreisen, die Absicherung von Elektrozuführungen in Drehmaschinen und die Verteiler-Subverteilung in Industrieverteilern mit Schienensystem. Der Abgangskasten ermöglicht eine kompakte und wartungsfreundliche Alternative zu einzelnen Sicherungsautomaten oder Schützen, da die Modularität des Schienensystems lange Verdrahtungswege einspart. Die Lieferzeit beträgt regulär 15 Tage; die Produktgruppe unterliegt unkritischen Exportkontrollbestimmungen und ist daher unbeschränkt verfügbar.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
7,5000 kg
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| Artikelgewicht: |
7,5000 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
44,00 × 21,40 × 16,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000008 |
| Produktfamilie |
– |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
15 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
440,00 x 214,00 x 160,00 mm |
| Nettogewicht |
7,5 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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