Produktbeschreibung
Der Abgangskasten BD2-AK02X/S33 ist ein Abgangselement für Schienenverteiler mit einer Bemessungsstromstärke von 63 A und 3-poliger Ausführung. Die gerade Bauform mit ID2000-Sockel S33 ermöglicht die direkte Ankopplung an die Stromschiene in Energieverteilsystemen. Das Gerät erfüllt die RoHS-Richtlinie seit 01.07.2006 und unterliegt der REACH-Informationspflicht. Die Abmessungen betragen 320 × 214 × 160 mm bei einem Nettogewicht von 4,2 kg.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Stromverteilung in Schaltschränken für Maschinen und Anlagen, die Versorgung von dezentralen Verbrauchern in Produktionsmaschinen sowie die Schaltschrankausrüstung in Automatisierungslösungen. Der Abgangskasten wird als Einzelstück geliefert und bietet eine sichere Koppelung zwischen Schienenverteiler und Ausgangsleitung. Die Montage erfolgt auf Hutschiene oder als Direktansatz am Verteilersystem. Als ID2000-Komponente integriert sich der Abgangskasten in modulare Energieverteilkonzepte und ermöglicht flexible Verteilerkonfigurationen. Die gerade Ausrichtung eignet sich besonders für beengte Schaltschrankgeometrien, wo Platz kritisch ist.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
4,2000 kg
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| Artikelgewicht: |
4,2000 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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32,00 × 21,40 × 16,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000008 |
| Produktfamilie |
– |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
15 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
320,00 x 214,00 x 160,00 mm |
| Nettogewicht |
4,2 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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