Produktbeschreibung
Der Abgangskasten BD2-AK02X/S27 ist eine Anschlusskomponente für ID2000-Schienenverteiler-Systeme. Mit einer Bemessungsstromstärke von 25 A und dreipoliger gerader Ausführung ermöglicht er die sichere Stromverteilung in Schaltschränken und Niederspannungsanlagen. Der Sockel S27 gewährleistet eine und standardisierte Verbindung zu den ID2000-Schienen. Das Gehäuse ist aus Kunststoff gefertigt und erfüllt die RoHS-Richtlinie. Der Abgangskasten wird werkzeuglos auf die Hutschiene montiert und bietet eine kompakte Bauform mit Abmessungen von 320 × 214 × 160 mm.
Anwendungsbereiche
Im Schaltschrankbau dient das Modul zur Trennung von Steuerstromkreisen und Lastkreisen, etwa in Verpackungsmaschinen oder Förderanlagen. Ebenso findet er Anwendung in dezentralen Steuerungsverteilern für Fabrikautomation, wo mehrere Abgangskasten parallel geschaltet werden, um die verfügbare Anzahl der Abgänge zu erweitern. Der ID2000-Sockel S27 ist mit verschiedenen Abgangsmodulen kompatibel, sodass flexible und modular erweiterbare Verteileranlagen entstehen. Das Nettogewicht beträgt 3,94 kg, die Lieferzeit 15 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
3,9400 kg
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| Artikelgewicht: |
3,9400 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
32,00 × 21,40 × 16,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000008 |
| Produktfamilie |
– |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
15 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
320,00 x 214,00 x 160,00 mm |
| Nettogewicht |
3,94 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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