Produktbeschreibung
Der Abgangskasten BD2-AK2X/F ist eine Anschlussbox für Schienenverteiler-Systeme von Siemens und dient der Abzweigung und Weiterleitung von Stromkreisen in industriellen Schaltanlagen. Das Gerät gehört zur ETIM-Klasse EC000008 und ist Teil der Energieverteilsysteme für den Schaltanlagenbau. Der Abgangskasten
Anwendungsbereiche
wird typischerweise in Niederspannungsverteilern und Schaltschränken eingebaut, um mehrere Stromkreise von einem zentralen Schienenverteiler zu trennen und gezielt zu den einzelnen Verbrauchern zu führen. Besonders in Verpackungsmaschinen, Förderanlagen und dezentralen Stromverteilungsanlagen kommt dieser Abgangskasten zum Einsatz. Das Gerät ist RoHS-konform seit 2006 und erfüllt die aktuellen Umweltschutzanforderungen. Mit einem Nettogewicht von 3,8 kg und Verpackungsmaßen von 320 × 205 × 160 mm lässt sich der Abgangskasten kompakt in bestehende Schaltschrank-Strukturen integrieren. Die Regel-Lieferzeit beträgt 15 Tage. Der Abgangskasten BD2-AK2X/F bietet eine und normenkonforme Lösung für die modulare Stromverteilung in Schaltanlagen, bei der mehrere parallel arbeitende Stromkreise von einem Hauptschienenverteiler gespeist werden.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
3,8000 kg
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| Artikelgewicht: |
3,8000 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
32,00 × 20,50 × 16,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000008 |
| Produktfamilie |
– |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
15 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
320,00 x 205,00 x 160,00 mm |
| Nettogewicht |
3,8 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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