Produktbeschreibung
Der Abgangskasten BD2-AK2X/S27 ist eine kompakte Abzweigeinheit für Energieverteilsysteme mit Schienenverteilern. Der Kasten ist für einen Bemessungsstrom von 25 A ausgelegt und verfügt über eine 3-polige Abgangsstruktur (1 × 3-polig), die den direkten Anschluss von Lasten an die Hutschienen-Stromschiene ermöglicht. Die Abmessungen betragen 320 mm × 205 mm × 160 mm bei einem Nettogewicht von 3,94 kg, wodurch er sich platzsparend in Standard-Schaltschränken integrieren lässt. Das Gerät erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie und ist seit dem 01.07.2006 konform bezüglich der Stoffbeschränkungen.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Stromverteilung in industriellen Steuerungsanlagen, etwa bei der Abzweigung von Energie auf separate Steuerstromkreise in Verpackungsmaschinen oder Förderanlagen, sowie die dezentrale Lastverteilung in Niederspannungsverteilern für Fertigungsanlagen. Im Schaltschrankbau ermöglicht der Abgangskasten eine sichere und organisierte Verteilung von Drehstromkreisen, ohne separate Sammelschienen verlegen zu müssen. Die werksseitige Lieferfrist beträgt 15 Tage. Das Produkt unterliegt keinen besonderen Exportkontrollbestimmungen und ist universell einsetzbar in EU-Märkten sowie international.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
3,9400 kg
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| Artikelgewicht: |
3,9400 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
32,00 × 20,50 × 16,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000008 |
| Produktfamilie |
– |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
15 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
320,00 x 205,00 x 160,00 mm |
| Nettogewicht |
3,94 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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