Produktbeschreibung
Der Abgangskasten BD01-AK02M0/A323 ist eine Verbindungskomponente für modulare Schienenverteilersysteme im Niederspannungsbereich. Das Gerät dient der Anbindung von Abgangsleitungen an Schienensysteme und ermöglicht eine kompakte, reihenweise Anordnung von Verteilpunkten in Schaltschränken. Der Abgangskasten ist mit Verpackungsmaßen von 200 × 116 × 114 mm dimensioniert und wiegt 0,8 kg, was eine platzsparende Integration in bestehende Schaltanlagen ermöglicht. Die Ausführung entspricht den Anforderungen der RoHS-Richtlinie seit dem 01.07.2006 und erfüllt die geltenden Stoffbeschränkungen der REACH-Verordnung. Der Kasten wird als Einzelstück geliefert und ist für die Installation in Standard-Hutschienen-Schaltschränken konzipiert.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Verteilung von Steuerenergie in Verpackungsmaschinen, die Abgangsschaltung in Verteilerboxen für Fabrikautomation sowie die dezentrale Stromverteilung in modularen Produktionsanlagen. Im Schaltschrankbau wird der BD01-AK02M0/A323 häufig in Kombination mit Schienen-Steckverbinder-Systemen verwendet, um flexible und wartungsfreundliche Verteilstrukturen aufzubauen. Die Standardlieferzeit beträgt 15 Tage, Exportrestriktionen bestehen nicht.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,8000 kg
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| Artikelgewicht: |
0,8000 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
20,00 × 11,60 × 11,40 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000008 |
| Produktfamilie |
– |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
15 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
200,00 x 116,00 x 114,00 mm |
| Nettogewicht |
0,8 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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