Produktbeschreibung
Der Abgangskasten BD2-AK1/3SD163S14 ist eine Anschlusskomponente für Schienenverteiler-Systeme mit 16 A Bemessungsstrom und dreipoliger Ausführung. Der Kasten dient als Schnittstelle zwischen der Stromschiene und den nachgelagerten Stromkreisen, ermöglicht werkzeuglose oder werkzeugarme Verdrahtung und gewährleistet sichere Stromanschlüsse in modularen Verteileranlagen. Die Bauform ist speziell auf Tragschienen-Montage ausgerichtet und bietet platzsparende Integration in engen Schaltschrankräumen. Mit einem Nettogewicht von 1,4 kg und kompakten Verpackungsmaßen von 200 × 170 × 190 mm ist der Kasten transportfreundlich und lagergünstig.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Erstellung von Abgängen in Photovoltaik-Stringverteiler, die Absicherung von Unterverteilern in Maschinenpark-Elektrifizierung sowie die Stromverteilung in dezentralen Steuerungsanlagen. Ein weiteres Anwendungsfeld ist die Stecker-Schnell-Verdrahtung in provisorischen oder häufig umkonfigurierten Anlagen, wo die modulare Bauweise des Abgangskastens Umbauzeiten verringert. Der BD2-AK1/3SD163S14 entspricht den Anforderungen der RoHS-Richtlinie seit 2006 und erfüllt alle geltenden Exportkontrollbestimmungen. Die Regel-Lieferzeit beträgt 15 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
1,4000 kg
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| Artikelgewicht: |
1,4000 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
20,00 × 17,00 × 19,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000008 |
| Produktfamilie |
– |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
15 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
200,00 x 170,00 x 190,00 mm |
| Nettogewicht |
1,4 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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