Produktbeschreibung
Der Abgangskasten BD01-AK2M1/CEE165A163 ist eine Abgangseinheit für modulare Schienenverteiler-Systeme von Siemens. Das Gerät verbindet Verteilerschienen mit standardisierten CEE 165 A Steckverbindungen und ermöglicht den schnellen, sicheren Anschluss von Verbraucherstromkreisen ohne aufwändige Schraubklemmen-Verdrahtung. Der Abgangskasten verfügt über eine 3-polige Steckverbindung nach CEE-Norm, ist für die Hutschienen-Montage (35 mm Tragschiene) konzipiert und wiegt nur 2,0 kg. Das Gehäuse hat die Außenmaße 265 mm × 160 mm × 180 mm und ist damit platzsparend in engen Schaltschrankräumen untergebracht. Der Aufbau folgt dem IP-Standard für Energieverteilsysteme nach ETIM-Klasse EC000008.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Stromabgänge in Schienenverteilern für Produktionsanlagen, die modulare Versorgung von Maschinengruppen in Werkshallen sowie die flexible Stromverteilung in Verpackungs- und Förderanlagen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu festmontierten Schraubklemmen-Abgängen ermöglicht die CEE-Steckverbindung einen werkzeuglosen Schnellwechsel von Verbrauchern und reduziert Montagezeit bei Umbauten erheblich. Das Produkt erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie und ist REACH-konform. Lieferzeit: 15 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
2,0000 kg
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| Artikelgewicht: |
2,0000 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
26,50 × 16,00 × 18,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000008 |
| Produktfamilie |
– |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
15 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
265,00 x 160,00 x 180,00 mm |
| Nettogewicht |
2,00 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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