Produktbeschreibung
Der Abgangskasten BD01-AK2X/CEE165S14 ist eine Anschlusslösung für modular aufgebaute Schienenverteilersysteme im industriellen Schaltschrankbau. Das Gerät ermöglicht die standardisierte Energieverteilung mit CEE-Steckverbindung und integriert sich in bestehende Verteilersysteme für Niederspannungsanlagen. Die robuste Konstruktion mit Verpackungsmaße 265 × 160 × 180 mm und Nettogewicht 1,85 kg gewährleistet sichere Montage und elektrische Verbindungen. Der Abgangskasten erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie und REACH-Verordnung und unterliegt den geltenden Exportkontrollbestimmungen.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Stromversorgung von Maschinensteuerungen, die Abgangsverkabelung in Verteilerblöcken für Fertigungsanlagen sowie die modulare Stromverteilung in dezentralisierten Schaltschränken für Förderanlagen und Verpackungsmaschinen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu fest installierten Schraubklemmen-Verbindungen ermöglicht die CEE-Steckertechnik schnellen Austausch und Umkonfiguration von Abgangsleitungen ohne Neuverdrahtung des gesamten Systems. Die Lieferfähigkeit beträgt standardmäßig 15 Tage. Das Gerät ist als vollständiger Kasten montiert und versandfertig verpackt.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
1,8500 kg
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| Artikelgewicht: |
1,8500 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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26,50 × 16,00 × 18,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
15 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
265,00 x 160,00 x 180,00 mm |
| Nettogewicht |
1,85 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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