Produktbeschreibung
Der Abgangskasten BD01-AK1X/S18 ist eine Komponente des modularen Schienenverteiler-Systems von Siemens für die Energieverteilung in Schaltanlagen. Der Kasten dient zur Aufnahme und Verschaltung von Abgängen in Niederspannungsverteilern und ermöglicht eine flexible Konfiguration der Stromverteilung. Die Baugruppe weist eine kompakte Bauform mit den Abmessungen 195 × 160 × 125 mm auf und wiegt 1,4 kg. Das Produkt erfüllt die RoHS-Richtlinie seit dem 01.07.2006 und unterliegt der REACH-Informationspflicht gemäß aktueller Kandidatenliste.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Ergänzung von Schienenverteiler-Systemen in Schaltschränken für Maschinenanlagen, in Energieverteilsystemen von Verpackungsmaschinen sowie in Steuerverteilern für Industrieanwendungen. Der Abgangskasten wird als Einzelstück geliefert und lässt sich modular in bestehende BD01-Systeme integrieren. Die Exportkontrollbestimmungen zeigen, dass das Produkt ohne Beschränkungen vertrieben werden darf (AL: N / ECCN: N). Eine Rücknahmepflicht für Elektro-Altgeräte entfällt. Für Schaltschrankbauer und Elektroplaner bietet der Abgangskasten eine standardisierte Lösung zur Systemergänzung ohne zusätzliche Konstruktionsaufgaben.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
1,4000 kg
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| Artikelgewicht: |
1,4000 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
19,50 × 16,00 × 12,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000008 |
| Produktfamilie |
– |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
15 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
195,00 x 160,00 x 125,00 mm |
| Nettogewicht |
1,4 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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