Produktbeschreibung
Die Abdeckkappe 3RV2901-0H ist ein Zubehörteil für querliegende Hilfsschalter, das auf Leistungsschaltern der Siemens-Baureihe 3RV2 montiert wird. Sie schützt die Schalterflächen und Kontaktflächen vor Verschmutzung, Staub und mechanischen Beschädigungen während des Betriebs und bei Lagerung in Schaltschränken. Die Kappe ist aus robustem Kunststoff gefertigt und passt exakt auf die querliegenden Hilfsschalter-Module ohne zusätzliche Befestigung. Sie gewährleistet auch bei häufigen Schaltzyklen einen festen Sitz und verhindert unbeabsichtigte Betätigung.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Sicherung von Steuerungsverteilern in der Automatisierungs- und Antriebstechnik sowie der Schaltschrankbau, wo mehrere 3RV2-Leistungsschalter nebeneinander montiert sind. Weitere Anwendungen finden sich in Photovoltaik-Wechselrichtern und dezentralen Energieverteilsystemen, wo Leistungsschalter-Module vor Verschleiß und Kontaminierung geschützt werden müssen. Die Abdeckkappe ist ein Standardzubehör, das während der Inbetriebnahme oder später als Ersatzteil nachgeordert werden kann und RoHS-konform sowie recycelbar ist.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0060 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0060 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
8,60 × 4,90 × 9,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Anbaubares Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
86,00 x 49,00 x 95,00 mm |
| Nettogewicht |
0,0055 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
10 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2009 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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