Produktbeschreibung
Die Abdeckkappe 3NP1923-1BF10 ist ein Verschlusselement für leere Positionen an 3-Phasen-Sammelschienen der Baugröße NH000. Sie dient zur Abdichtung ungenutzter Anschlussfelder in Niederspannungsverteilern und Schaltschränken. Die Kappe passt auf den Sicherungs-Lasttrennschalter 3NP1 und wird in einer Packung mit 20 Stück geliefert. Nettogewicht pro Kappe liegt bei 0,23 kg, die Verpackungsmaße betragen 72 × 39 × 13 mm. Das Produkt entspricht der RoHS-Richtlinie seit November 2008 und unterliegt den Regelungen der REACH-Verordnung.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Bestückung von Verteilerblöcken in Schaltanlagen, die Sicherung von Leerstellen bei teil-bestückten Sammelschienen-Systemen sowie die Wartung und Umrüstung bestehender Niederspannungsverteilungen. Die Abdeckkappe verhindert Verschmutzung, Feuchtigkeitseintritt und versehentliche Kontakte in ungenutzten Schnittstellen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu universellen Kunststoff-Blindstöpseln ist diese Kappe speziell für das Siemens-3NP1-System dimensioniert und gewährleistet sichere Passung ohne Toleranzpuffer. Die Regellieferzeit beträgt drei Tage, exportkontrollbestimmungen folgen der ECCN-Klassifikation EAR99.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,2300 kg
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| Artikelgewicht: |
0,2300 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
7,20 × 3,90 × 1,30 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
72,00 x 39,00 x 13,00 mm |
| Nettogewicht |
0,23 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 10.11.2008 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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