Energiemonitoring: Was das EnEfG fordert – und wie es in den Schaltschrank kommt
Die kurze Antwort: Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) zieht zwei Schwellen. Ab 2,5 GWh Jahresendenergieverbrauch müssen Unternehmen Umsetzungspläne für wirtschaftliche Einsparmaßnahmen erstellen und veröffentlichen, ab 7,5 GWh ist ein Energie- oder Umweltmanagementsystem Pflicht. Beides steht und fällt mit belastbaren Messdaten – und die entstehen nicht auf der Jahresrechnung des Versorgers, sondern an Zählpunkten im Schaltschrank.
Die Pflichten nach EnEfG im Überblick
| Schwelle (Ø der letzten 3 Kalenderjahre) | Pflicht | Frist | Grundlage |
|---|---|---|---|
| > 2,5 GWh/Jahr | Konkrete, durchführbare Umsetzungspläne für alle als wirtschaftlich identifizierten Endenergieeinsparmaßnahmen erstellen und veröffentlichen; Bestätigung durch Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditor | binnen 3 Jahren (ab Re-Zertifizierung bzw. Audit-Fertigstellung) | § 9 EnEfG |
| > 7,5 GWh/Jahr | Energie- oder Umweltmanagementsystem einrichten: ISO 50001 (Ausgabe 2018) oder EMAS | bis 18.07.2025 bzw. 20 Monate ab Erreichen der Schwelle | §§ 3, 8 EnEfG |
Der Nachweis läuft über das BAFA (elektronische Vorlage auf Anfrage). Für kleinere Systeme kennt das Gesetz zusätzlich das vereinfachte Energiemanagementsystem nach ISO 50005 (Level 2) – relevant vor allem für öffentliche Stellen.
Was gemessen werden muss
§ 8 Abs. 3 EnEfG macht aus dem Managementsystem eine Messaufgabe: Zu erfassen sind Zufuhr und Abgabe von Energie, Prozesstemperaturen sowie die Abwärmequellen mit Temperaturen und Wärmemengen – inklusive der Bewertung, ob sich Rückgewinnung lohnt. Dazu kommt die Pflicht, technisch realisierbare Einsparmaßnahmen zu identifizieren und nach DIN EN 17463 wirtschaftlich zu bewerten. Praktisch heißt das: Ein Hauptzähler reicht nicht. Wer Maßnahmen finden und bewerten will, braucht Zählpunkte je Unterverteilung, Anlage oder Prozess – sonst bleibt jede Einsparrechnung eine Schätzung.
Umsetzung im Schaltschrank: drei Messprinzipien
| Prinzip | Wann sinnvoll | Beispiel aus dem Sortiment |
|---|---|---|
| Direktmessung | Abgänge im Bereich der Geräte-Nennströme (je nach Gerät z. B. 40 oder 65 A direkt) | WAGO 879-3000 (MID, 65 A, Modbus/M-Bus), Siemens 7KM PAC2200 (65 A, Hutschiene) |
| Wandlermessung x/5 A | Große Abgänge und Einspeisungen – der Stromwandler übersetzt auf das Messgerät | WAGO Aufsteck-Stromwandler 500/5 A |
| Rogowski-Messung | Nachrüstung an schwer zugänglichen Leitern | Phoenix Contact EEM-MA371 (Rogowski, 3-phasig, Modbus/TCP) |
Für die Anbindung ans Energiemanagement sprechen die Geräte die üblichen Wege: Modbus RTU/TCP, M-Bus oder S0-Impuls (siehe jeweilige Artikeldaten). Für den flächigen Nachrüst-Einstieg gibt es Paket-Lösungen wie das Siemens-Startpaket POC3000 mit 15 Energiezählern und Modbus RTU; abrechnungsgeeignete MID-Varianten sind bei mehreren Herstellern verfügbar.
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Häufige Fragen
Ab wann ist ein Energiemanagementsystem Pflicht?
Nach § 8 EnEfG ab einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh (Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre). Zulässig sind ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS.
Was fordert § 9 EnEfG ab 2,5 GWh?
Binnen drei Jahren konkrete, durchführbare Umsetzungspläne für alle als wirtschaftlich identifizierten Endenergieeinsparmaßnahmen zu erstellen und zu veröffentlichen – bestätigt durch Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren, Nachweis gegenüber dem BAFA auf Anfrage.
ISO 50001 oder EMAS – was zählt?
Beides erfüllt die Pflicht nach § 8 EnEfG: Das Gesetz definiert das Energiemanagementsystem über die DIN EN ISO 50001 (Ausgabe 2018) und das Umweltmanagementsystem über die EMAS-Verordnung (EG) Nr. 1221/2009.
Direktmessung oder Wandlermessung?
Direktmessende Zähler decken je nach Gerät z. B. 40 oder 65 A ab – typisch für einzelne Abgänge. Darüber übernimmt die Wandlermessung: Ein Stromwandler (z. B. 500/5 A) übersetzt den Laststrom für das Messgerät. Für Nachrüstungen an schwer zugänglichen Leitern gibt es Rogowski-Varianten.
Was ist die DIN EN 17463?
Die Norm für die Bewertung energiebezogener Investitionen (ValERI). Das EnEfG verweist für die Wirtschaftlichkeitsbewertung auf sie: Eine Maßnahme gilt als wirtschaftlich, wenn sich nach maximal 50 % der Nutzungsdauer ein positiver Kapitalwert ergibt (Nutzungsdauer maximal 15 Jahre).
Grundlage: Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland (EnEfG), §§ 3, 8 und 9, abgerufen am 20.08.2026 über gesetze-im-internet.de (Bundesamt für Justiz); Geräte- und Schnittstellenangaben aus den Produktdaten der gelisteten Artikel. Stand August 2026. Dieser Beitrag ist eine fachliche Orientierung und keine Rechtsberatung – maßgeblich sind Gesetzestext und die Bewertung im Einzelfall.