Produktbeschreibung
Der 14-Leiter-Prüfstecker 2RMLB-R1 ist ein Zubehörteil der Reyrolle 7XG22-Prüfblockreihe von Siemens und dient zur Kontaktprüfung an Reihenklemmen in Schaltschränken und Steuerungsanlagen. Der Stecker ist als Mehrfinger-Testkopf ausgeführt und wird mit angelostetem Leitungssatz geliefert, sodass keine separate Verdrahtung erforderlich ist. Die 14 Kontakte ermöglichen simultane Prüfung mehrpoliger Klemmenanordnungen, typisch für Verteilerblöcke und Busbar-Systeme in industriellen Automatisierungsanlagen. Der modulare Aufbau passt auf die standardisierten Prüfblöcke der 7XG22-Serie und ermöglicht schnelle Durchgangsprüfungen ohne Ausbau von Leiterplatten oder Klemmen. Das Nettogewicht beträgt 0,483 kg, die Verpackung misst 39 × 26 × 14 cm. Der Testadapter erfüllt die RoHS-Richtlinie (gültig seit 17.05.2019) und unterliegt keinen Exportkontrollbeschränkungen.
Anwendungsbereiche
Einsatzgebiete sind Funktionsprüfung von Steuerungsverteilern, Validierungstests bei der Schaltschrankfertigung sowie Instandhaltungsprüfungen in Betrieben mit hohen Anforderungen an Prozesssicherheit und Fehlerdiagnostik.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,4830 kg
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| Artikelgewicht: |
0,4830 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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39,00 × 26,00 × 14,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002555 |
| Produktfamilie |
Reyrolle 7XG22 - Prüfblockreihe |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
60 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
39,00 x 26,00 x 14,00 cm |
| Nettogewicht |
0,483 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 17.05.2019 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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