Produktbeschreibung
Der 1PH810-Lüfter AS-BS Evo 7.00 ist ein Kühlgebläse-Zubehörteil für Siemens-Elektromotoren der Baureihe 1PH810. Das Aggregat verfügt über eine Schutzart IP55 gegen Staub und Strahlwasser, ein langlebiges Kunststoffgehäuse und ist für den direkten Austausch in bestehenden Motorinstallationen konzipiert. Nettogewicht 2,063 kg, Verpackungsmaße 220 × 130 × 200 mm, Lieferzeit durchschnittlich 2 Tage. Das Ersatzteil erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie (gültig seit 08.02.2021) und unterliegt den Exportkontrollbestimmungen AL: N, ECCN: N.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Nachkühlung von Antriebsmotoren in Schaltschrank-Steuerungen sowie die Motorenbelüftung in Pumpen- und Ventilatoranwendungen, wo Wärmestau den Motor gefährden könnte. Der Austausch sollte immer mit einer Überprüfung des installierten Motorschutzschalters kombiniert werden, um sicherzustellen, dass die Schutzeinstellung noch der aktuellen Motoranlaufcharakteristik entspricht. Das Kunststoffgehäuse bietet Gewichtseinsparung gegenüber Stahlausführungen bei vollem Funktionsumfang.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
2,0630 kg
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| Artikelgewicht: |
2,0630 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
22,00 × 13,00 × 20,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC003583 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
2 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
220,00 x 130,00 x 200,00 mm |
| Nettogewicht |
2,063 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 08.02.2021 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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