Produktbeschreibung
Der SICAM FPI 6MD2310-0CC00-0AA0 ist ein ungerichteter Erdschlussanzeiger für die Fehlerstrom-Detektierung in Mittelspannungsnetzen mit Erdungsart. Das Gerät arbeitet mit einem digitalen binären Ausgang und verfügt über einen integrierten Summenstromsensor für Bemessungsströme von 10 bis 100 A bei einer Genauigkeit von 10 %. Die Messung erfolgt kapazitiv über die induktive Kopplung an den Stromleiter, sodass keine Stromwandlerinstallation erforderlich ist. Das Gerät liefert ein SICAM-kompatibles Binärsignal zur Weiterverarbeitung in der Netzleitstation oder Schutzanlage. Der Einsatzbereich umfasst die Überwachung von Mittelspannungsverteilern mit isoliertem oder kompensiertem Neutralleiter sowie die Vorwarn- und Fehlerlokalisation in Kabelnetzen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu reinen Schutzrelais bietet der FPI die gerichtete und ungerichtete Erdschluss-Früherkennung ohne separate Stromwandler, was die Verdrahtung und Inbetriebnahme vereinfacht. Der Anschluss erfolgt über die SICAM-Kommunikationsschnittstelle; die Stromaufnahme ist minimal. Das Gerät erfüllt die RoHS-Richtlinie seit 16.10.2014 und unterliegt den geltenden Rücknahmepflichten für Elektroaltgeräte.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
1,0000 kg
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| Artikelgewicht: |
1,0000 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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0,01 × 0,01 × 0,01 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| Produktfamilie |
SICAM FPI - Fault Passage Indicator |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
30 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
0,01 x 0,01 x 0,01 cm |
| Nettogewicht |
1,00 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Ja Gefahrgut-Meldung |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 16.10.2014 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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