Produktbeschreibung
Der Drahtauslöser 3RB3980-0B ist ein Zubehörteil für die RESET-Funktion von Überlastschutzgeräten der Baureihen 3RB20, 3RB21, 3RB30 und 3RB31. Die Kabellänge von 0,4 m ermöglicht eine flexible Positionierung des Auslösemechanismus im Schaltschrank. Der Drahtauslöser wird für die Baugröße S00 bis S3 bei der 3RB30/3RB31 sowie für die Baugröße S6 bis S12 bei der 3RB20/3RB21 eingesetzt. Das Nettogewicht liegt bei 0,06 kg, die Verpackungsmaße betragen 117 x 33 x 126 mm. Die Lieferfrist beträgt 5 Tage.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die manuelle Rückstellung von Überlastschutzauslösungen in Maschinenschaltschränken sowie die Integration in Not-Aus-Steuerstromkreisen, wo eine räumliche Entfernung des Bedienelements vom Schutzgerät erforderlich ist. Der Drahtauslöser wird in Verpackungsmaschinen, Förderanlagen und automatisierten Produktionssystemen installiert, um die Bedienbarkeit der Schutzschaltung zu verbessern. Das Produkt erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie (seit 01.07.2006) und unterliegt der Rücknahmepflicht gemäß Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie (2012/19/EU). Das Zubehör ist ab Lager verfügbar und wird als einzelnes Stück geliefert.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0600 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0600 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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11,70 × 3,30 × 12,60 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002027 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
117,00 x 33,00 x 126,00 mm |
| Nettogewicht |
0,06 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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